Bulan Gast
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Verfasst am: 20.05.2015, 00:42 Titel: jXhhhlFDXVnKVpWet |
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4bdWenn sich der Online-Journalismus ohne staatliche Hilfsmac39fnahmen nicht rneehct (aus Sicht der Verleger keine angemessen hohe Rendite abwirft) und das Leistungsschutzrecht Abhilfe schaffen soll, so dieser staatliche Eingriff in den freien Markt eine staatliche Subvention. Der Zweck der Forderung nach dem Leistungsschutzrecht liegt offenkundig darin, dass die Verlage fc3bcr ihre Leistung mehr Geld erhalten wollen. Das eigentliche Problem der Verleger liegt auf einer vollkommen anderen Ebene (). Deutlich wird dies, wenn man das Privatfernsehen mit dem Internet vergleicht. Die c3bcber Werbung finanzierten Fernsehsender kc3b6nnen die Lieferung von Inhalt und Werbung kontrollieren. Beides liegt in einer Hand und reine Werbesender sind nicht sonderlich erfolgreich. Im Internet funktioniert das System, Werbung und Inhalt miteinander zu verknc3bcpfen nur beschrc3a4nkt. Die Aufspaltung der ehemals in einem Medium geeinten Kosten- und Einnahmefaktoren wird im Privatfernsehen am deutlichsten. Werbung bringt Einnahmen, der Inhalt verursacht Kosten.427 |
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